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Datenschutzgruppe billigt vorerst Privacy Shield

Die Art. 29-Datenschutzgruppe hat das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen vorerst gebilligt. Ab dem 1.8.‌2016 können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.

Die Datenschützer verlangen aber u. a. eine Garantie von den US-Behörden, dass das Privacy Shield nicht für eine Massenüberwachung benutzt werde. Weiterhin hätten die USA versprochen, den Datenzugriff von Behörden in einem engen Rahmen zu halten. Mitte Juli 2016 war das Datenschutzabkommen von der EU-Kommission verabschiedet worden, nachdem das vorherige Safe Harbor-Abkommen vom EuGH (ZD 2015, ZD Jahr 2015 Seite 549 m. Anm. Spies) wegen Datenschutzmängeln für ungültig erklärt worden war.

Im Hinblick auf kommerzielle Aspekte und den Zugriff durch US-Behörden bleiben die Bedenken der Art. 29-Datenschutzgruppe bestehen. Die Gruppe kritisiert u. a. fehlende Regeln für ein grundsätzliches Einspruchsrecht der Bürger gegen die kommerzielle Nutzung ihrer Daten. Auch hätten sich die Datenschützer stärkere Garantien gegen den Zugriff durch US-Behörden gewünscht. Bei der geplanten Überprüfung im Jahr 2017 müsse es deshalb im Wesentlichen darum gehen, die Wirksamkeit des Privacy Shield zu bewerten. Die Datenschützer wollen dabei vor allem darauf achten, ob die Schutzmechanismen ausreichend funktionieren. Bis dahin sollen betroffene Bürger aktiv beraten und unterstützt werden.

Gleichzeitig veröffentlichte die EU-Kommission einen Bürger-Leitfaden, der bei Beschwerden helfen soll. Einzelpersonen können sich auch an die nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission (FTC) dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Für Rechtsschutzbegehren von EU-Bürgern, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, ist eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle zuständig.

US-amerikanische Unternehmen bestätigen zur Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste mittels Selbstzertifizierung, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Das US-Handelsministerium soll überwachen und aktiv prüfen, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen.

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